1. Nutzung der Website Yellow September und Upload von Inhalten
Die angemeldeten Organisationen sind verpflichtet, alles zu unterlassen, was dem Ansehen der GÖG schaden und dem Zweck der Website Yellow September zuwiderlaufen könnte. Die angemeldeten Organisationen sind für die von ihnen auf der Website Yellow September hochgeladenen Inhalte selbst verantwortlich und haben darauf zu achten, dass die Inhalte nicht gegen die vorliegenden Nutzungsbedingungen, geltendes Recht oder die guten Sitten verstoßen. Das Teilen von Inhalten auf Plattformen Dritter (zB durch das Setzen von Links) erfolgt auf eigenes Risiko der angemeldeten Organisationen. Es ist darauf Bedacht zu nehmen, dass keine Inhalte (zB Fotos, Bilder, Informationsmaterialien,…) hochgeladen werden, deren Veröffentlichung die Rechte Dritter verletzt. Personen, die auf den Bildern eindeutig identifizierbar sind, müssen der Veröffentlichung zustimmen. Die angemeldeten Organisationen haben diese Zustimmung selbständig einzuholen.
2. Haftungsausschluss für hochgeladene Inhalte
Die Gesundheit Österreich GmbH (GÖG) ist nicht verpflichtet, die Beiträge der angemeldeten Organisationen auf ihre rechtliche Zulässigkeit bzw. auf ihre technische bzw. organisatorische Umsetzbarkeit zu prüfen oder die Nutzung sonst zu überwachen. Die Organisationen haften für die von ihnen erstellen Beiträge. Sollten jedoch Rechtsverstöße bekannt werden oder der GÖG diesbezüglich begründete Hinweise zukommen, wird die GÖG unverzüglich die erforderlichen Maßnahmen veranlassen. In diesem Zusammenhang behält sich die GÖG das Recht vor, Beiträge und hochgeladene Materialien (Flyer, Links, Broschüren., Veranstaltungseinladungen, etc.) zu löschen, insbesondere wenn
- das Teilen von Informationsmaterialien in schädigender Absicht erfolgt ist,
- die Organisation rechtswidrige, beleidigende, diskriminierende, unsachliche oder sittenwidrige Informationen bereitstellt oder verbreitet,
- die Organisation Informationen zugänglich macht, die als geistiges Eigentum anderer, beispielsweise durch Urheber- oder Markenrechte oder als Geschäftsgeheimnis, geschützt sind und es über die notwendigen Berechtigungen zur Verwendung durch den:die Rechteinhaber:in nicht verfügt,
- die Organisation Werbung für Produkte und sonstige Dienstleistungen, die auf Gewinnerzielung gerichtet sind, platziert.
3. Schad- und Klagloshaltung
Im Falle einer Verletzung von Immaterialgüterrechten oder sonstigen Rechten Dritter durch eine angemeldete Organisation ist diese verpflichtet, die GÖG im Falle einer Inanspruchnahme schad- und klaglos zu halten. Die Schad- und Klagloshaltung bezieht sich auf alle Aufwendungen, die der GÖG aufgrund von Umständen erwachsen, die durch die angemeldete Organisation verursacht wurden.